Kanton (Preußen)
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Ein Kanton ist ein Wehrverwaltungsbezirk bei der Militärische Einteilung des Staatsgebietes in kleinere Verwaltungseinheiten der Größe von etwa 5.000 Haushalten (damals "Feuerstellen" genannt).
Jedes Regiment erhielt zur Rekrutierung seiner Soldaten ein solches Kanton. In jedem Kanton wurde einmal jährlich eine Bestandsaufnahme aller wehrfähigen Männer durchgeführt.
König Friedrich Wilhelm I. von Preußen (Soldatenkönig) führte 1733 mit dem Kantonsystem eine Art allgemeine Wehrpflicht ein.