Kardinalfrage
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Der Begriff Kardinalfrage bezeichnet eine oder die grundlegende Fragestellung zu einem Sachverhalt oder einer bestimmten Thematik. Das Wort kardinal leitet sich dabei vom lateinischen Begriff cardinalis ab und bedeutet grundlegend.
Der Begriff Kardinalfrage hat nur im Zusammenhang mit juristischen Erörterungen einen Sinn. In der Philosophie bezeichnet der Begriff "Sachverhalt" etwas völlig anderes. Ein Sachverhalt ist das Bestehen von Tatsachen, welche ohne Beobachtung bestehen. Beispiel: Die Bewegungen der Materie im Weltall vollzieht sich ohne den Begriff der Kardinalfrage. Eine Frage, sei sie "kardinal" oder einfach, fügt der Tatsache der Bewegung der Materie im Weltall nichts hinzu. Diese Bewegung der Materie ist von den Erörterungen darüber völlig unabhängig. Die Kardinalfrage: Was ist ein Sachverhalt ? hat mit dem Sachverhalt selbst (etwa dem Stand der Sterne zu einer bestimmten Zeit) nicht zu tun. Sachverhalte sind einfache Tatsachen, Aussagen über Sachverhalte sind einfache Tatsachen. Aber die Aussage, dass die Sonne vor den Menschen bestand, ist eine Aussage mit größerem Wahrscheinlichkeitswert. Wie könnte es auch anders sein: Alles Leben auf der Erde verdankt sich dem zufälligen Abstand der Erde von der Sonne.
Siehe auch: Fangfrage, Suggestivfrage