Kirchenrat
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Ein Kirchenrat ist in verschiedenen evangelischen Kirchen ein Mitglied der Kirchenleitung. Hierbei wird in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zwischen einem Laienkirchenrat und dem geschäftsführenden Kirchenrat (Pfarrer) unterschieden. Sie nehmen an den Sitzungen der Kirchenleitung teil und haben dort Sitz und Stimme.
In anderen prostestantischen Kirchen versehen Kirchenräte ihren Dienst ehrenamtlich in der Verwaltung der Ortsgemeinde. Dieses Ehrenamt steht sowohl Frauen als auch Männern offen. Die Bezeichnung hat sich in evangelisch-reformierten Kirchen und der mennonitischen Kirche erhalten.
[Bearbeiten] Der geschäftsführende Kirchenrat
Im Unterschied zum Laienkirchenrat ist der geschäftsführende Kirchenrat der SELK ein Pfarrer . Er übt sein Amt hauptamtlich aus. Sitz des geschäftsführenden Kirchenrates ist Hannover.