Kollisionsregel
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Kollisionsregeln klären im Bereich des Rechts in Fällen, in denen auf denselben Lebenssachverhalt verschiedene Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge usw.) anwendbar sein könnten, welche der Rechtsnormen anwendbar ist und ggf. widersprechende Rechtsnormen verdrängt. Regelmäßig können auf bestimmte Sachverhalte unterschiedlichste Rechtsnormen Anwendung finden, die sich hinsichtlich ihrer regionalen Herkunft, ihrer Rangordnung oder ihrer zeitlichen Entstehung unterscheiden.
- Die Zeitkollisionsregel besagt, dass die zeitliche nachfolgende Norm die zeitliche frühere Norm verdrängt. Diese Regel gewinnt insbesondere dann Bedeutung, wenn (versehentlich) bei einer Neuregelung übersehen wurde, dass eine ältere Rechtsnorm zum gleichen Gegenstand Regelungen enthält.
- Die Rangkollisionsregel besagt, dass grundsätzlich die ranghöhere Norm die rangniedriegere verdrängt, es sei denn die ranghöhere Norm lässt ausdrücklich eine Abweichung durch niedrigere Normen zu oder (wie in weiten Bereichen des Arbeitsrechts) das Günstigkeitsprinzip findet Anwendung. (Beispiel: Verfassungsvorrang).
- Komplizierte und vor allem durch das Internationale Privatrecht und zwischenstaatliche Vereinbarungen (etwa im Steuerrecht: Doppelbesteuerungsabkommen) teilweise sehr detailliert geregelte Kollisionsnormen gelten in Fällen mit Auslandsberührung.
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