Kontaktbereichsbeamter
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Die Funktion des Kontaktbereichsbeamten (KOB[B]) sind Polizeivollzugsbeamte bei einer Schutzpolizei. Sie versehen uniformierten Streifendienst zu Fuß und allein im Tagesdienst. Jeder KOB ist für ein Gebiet zuständig, das er der in der Regel über Jahre hinweg betreut.
Der KOB-Dienst wurde erstmals in den 1970er Jahren bei der Berliner Polizei eingeführt. Ihre Aufgabe besteht darin, vor allem Ansprechpartner für Bürger bei Problemen zu sein . Ein KOB ist weiterhin Polizeivollzugsbeamter und unterliegt der Strafverfolgungspflicht nach § 163 Strafprozessordnung (StPO). Dies bedeutet, dass er bei Kenntnisnahme einer Straftat ein Strafverfahren etwa durch eine Strafanzeige einzuleiten hat.
Bei der Polizei Bremen lautet die Bezeichnung Kontaktpolizist (KOP).
In der DDR entsprach dem KOB im weitesten Sinne der Abschnittsbevollmächtigte (ABV)