Konvenienz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Konvenienz (lat. = "Übereinkunft") bezeichnete man vor allen Dingen im 19. Jahrhundert das durch Herkommen als schicklich Festgesetzte und die Rücksicht darauf; die Rücksicht auf das Zusammenpassende in Bezug auf äußere Verhältnisse, Rang, Vermögen etc. (daher sprach man auch von einer Konvenienzheirat, im Gegensatz zu Neigungs- oder Affektionsheirat).
[Bearbeiten] Literatur
Therese Huber: Luise – oder ein Beitrag zur Geschichte der Konvenienz, Leipzig 1796.
![]() |
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text („public domain“) aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn Du den Artikel soweit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. |