Kopfnuss (Körperstrafe)
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Eine Kopfnuss ist ein kurzer Schlag mit der geschlossenen Faust auf den Seiten- oder Hinterkopf, wobei bevorzugt mit den Fingerknöcheln Kontakt hergestellt wird.
Eine gewisse Rolle hat die Kopfnuss lange Zeit als Körperstrafe in der Schule gespielt. Heute ist diese „pädagogische Maßnahme“ in Deutschland nach § 1631 Abs. 2 BGB verboten (siehe Züchtigungsrecht).