Kostenfestsetzungsbeschluss
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Der Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) ist ein gerichtlicher zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel (siehe § 794 I Nr.2 Zivilprozessordnung), in dem die von einer oder mehreren Parteien zu erstattenden Kosten eines gerichtlichen Verfahrens (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Zeugengebühren, Sachverständigenkosten usw.) der Höhe nach festgesetzt werden. Das Festsetzungsverfahren wird nur auf Antrag einer Partei durchgeführt. Es ist in § 103 ff Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Der KFB basiert in der Regel auf einer so genannten Kostengrundentscheidung, oft ein Urteil, in welcher nur dem Grunde, nicht aber der Höhe nach entschieden ist, wer die Kosten eines Verfahrens oder einer Instanz zu tragen hat. Möglich ist dabei auch, dass mehrere Parteien eines Rechtsstreites die Kosten anteilig zu tragen haben, etwa wenn eine Partei nur teilweise obsiegt oder unterliegt. Zweck der Eigenständigkeit des Kostenfestsetzungsverfahrens ist es, die Hauptsache von der Klärung der oft nicht einfachen Feststellung, in welcher Höhe Kosten zu erstatten sind, zu entlasten. Denn es sind nicht alle Kosten, die der obsiegenden Partei entstanden sind, erstattungsfähig, sondern nur die Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 ZPO). Notwendig sind diejenigen Kosten, die eine verständige Partei zur wirksamen Rechtsverfolgung zum Zeitpunkt der Verursachung ebendieser Kosten als erforderlich ansehen musste.
Funktionell zuständig zur Kostenfestsetzung ist der Rechtspfleger (gemäß § 21 Nr.1 RPflG).
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