Kulanz
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Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss. Speziell beinhaltet sie die Gewährung von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.
Sie stellt in der Wirtschaft eine Maßnahme zur Kundenbindung dar: auch ohne eine Verpflichtung sieht es der Kulanz-Gewährer als sinnvoll an, seinen Kunden in einem Problemfall zufriedenzustellen, um ihn als Kunden zu behalten und auch künftig weitere Geschäfte mit ihm tätigen zu können.
Tritt beispielsweise ein Motorschaden eines PKW im 25. Monat nach dem Kauf auf, so ist die gesetzliche Verpflichtung zur Schadensbehebung erloschen. Um eine Verärgerung beim Kunden zu vermeiden wird häufig der PKW-Händler in Zusammenarbeit mit dem Hersteller diesen Schaden kulant regeln. Die Regelung erfolgt eventuell nicht im gleichen Leistungsumfang wie die verpflichtende Schadensbehebung binnen der Gewährleistungspflicht.
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