Kulturbetrieb
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Der Kulturbetrieb stellt den institutionalisierten Bereich dar, in dem Kultur in organisierter Form stattfindet.
Im Kulturbetrieb kommt Kultur in vier Dimensionen vor:
- Kultur als menschliches Vermögen und dessen Dokumentation (z. B. Naturkundemuseum)
- Kultur als Verhalten (z. B. Vereinswesen)
- Kultur als Kunst (z. B. Buchhandel, Film, Orchester)
- Kultur als Bildung (z. B. Musikschulen)
Man unterscheidet aus rechtlicher Sicht drei Gruppen von Kulturbetrieben:
- 1. öffentliche Kulturbetriebe in öffentlicher Trägerschaft (z. B. Staatstheater), öffentliche Anstalten (z. B. Rundfunkanstalten) und öffentlich-rechtliche Stiftungen
- 2. privatrechtlich-gemeinnützige Kulturbetriebe - international als Non-Profit-Organisation bezeichnet (z. B. Kunstvereine); diese sind zwar privatrechtlich organisiert, verfolgen aber keine wirtschaftlichen Zwecke
- 3. privatrechtlich-kommerzielle oder privat-wirtschaftliche Kulturbetriebe (z. B. Filmverleih); hierunter versteht man überwiegend Unternehmen der Kulturproduktion oder -vermittlung
Rein rechtlich gesehen können alle drei Gruppen weitgehend gleich aufgestellt sein. Auch der Beschaffungs- und Absatzmarkt ist gleich, zum Teil haben alle Gruppen die gleichen Finanzierungsquellen. Nur für die ersten beiden Gruppen kommen Fragen der Kulturförderung hinzu.
[Bearbeiten] Literatur
- Werner Heinrichs, Kulturpolitik und Kulturfinanzierung, 1997.