Kuratorium junger deutscher Film
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Das Kuratorium junger deutscher Film wurde 1965 als Folge des Oberhausener Manifests gegründet, um vor allem Nachwuchsfilmern eine besseren Zugang zu Fördermitteln zu gewähren.
Vorausgegangen war am 20. Juni 1962 die Gründung der gemeinnnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Titel „Stiftung junger deutscher Film“, die dann 1965 in die öffentliche Filmförderungseinrichtung "Kuratorium junger deutscher Film" umgewandelt wurde.
1998 hat sich das Kuratorium neu positioniert und dabei die beiden Schwerpunkte ihrer Arbeit noch einmal deutlicher gemacht. Die Förderung des Talentfilms und die Förderung des Kinderfilms.
Das Kuratorium fördert dabei in beiden Fällen:
- Drehbuch
- Projektwentwicklung
- Produktion
Verleih- und Vertriebsförderung findet beim Kuratorium in geringen Umfang ebenfalls statt.