Kyrios (Recht)
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Der Kyrios (griechisch κύριος, „Herr“) war im antiken Griechenland der männliche Vorstand des Hausverbandes. Dort übte er die rechtliche Gewalt (κυριεία, kyrieía) aus.
Der Kyrios hatte das Bestimmungsrecht über alle Angehörigen seines Haushaltes, vor allem Frauen und Sklaven. Ein Ehemann war Kyrios seiner Ehefrau; wenn eine Frau nicht verheiratet war, war der nächste Verwandte der Kyrios dieser Frau. Mit dieser Position ist also auch eine „Geschlechtsvormundschaft“ verbunden, die jedoch nicht überall strikt beachtet wurde und nicht absolut war. Die kyrieía wird heute vor allem als „Sachherrschaft“ verstanden. Sie ist die Berechtigung zur rechtlichen und tatsächlichen Verfügung über eine Sache. Des Weiteren wurden Personen, die selbst nicht rechtsfähig waren (Frauen, Sklaven, Kinder) vor Gericht von ihrem Kyrios vertreten. Verstöße gegen seine Autorität hatte ein Kyrios zu ahnden. Ging er mit seiner Macht nicht verantwortungsvoll um, schadete er seiner eigenen Reputation und dem Ansehen seiner Schutzbefohlenen.
[Bearbeiten] Literatur
- Arnold Kränzlein: Eigentum und Besitz im griechischen Recht des fünften und vierten Jahrhunderts v. Chr., Duncker & Humblot, Berlin 1963 (Berliner juristische Abhandlungen, Bd. 8)