Diskussion:Landfriedensbruch
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Weiter zählen dazu die Verweigerung der polizeilichen Aufforderung nachzukommen, eine Vermummung oder Abwehrwaffen abzulegen oder sich aus der Gruppe von Menschen zu entfernen.
Das geht nicht aus dem StGB hervor, fällt nicht unter Landfriedensbruch, sondern ist im Versammlungsgesetz geregelt (teilweise nur Ordnungswidrigkeiten)!--89.51.3.75 19:51, 20. Aug 2006 (CEST)