Landesjustizkasse
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Die Landesjustizkasse stellt die Gerichtskosten, die für Klageverfahren, Testamentseröffnungen oder Mahnbescheide entstehen, in Rechnung. Die Gerichtskosten sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kostenrechnung an die Landesjustizkasse anzuweisen.