Landkreis Grafschaft Hohenstein
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Der preußisch-deutsche Landkreis Grafschaft Hohenstein bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945 die vier Städte Bad Sachsa, Benneckenstein (Harz), Bleicherode und Ellrich sowie weitere 80 Gemeinden.
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[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. April 1816 der neue Kreis Nordhausen im Regierungsbezirk Erfurt in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet.
Das Landratsamt befand sich in Nordhausen.
[Bearbeiten] Norddeutscher Bund/ Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Seit dem 1. April 1882 bildete die Stadt Nordhausen einen eigenen Stadtkreis. Das Landratsamt blieb aber weiter in Nordhausen. Der Kreis trug nunmehr die Bezeichnung Landkreis.
Am 8. August 1888 wurde neue Bezeichnung Kreis „Grafschaft Hohenstein“ eingeführt.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Grafschaft Hohenstein entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Am 1. Oktober 1932 vergrößerte sich das Kreisgebiet durch folgende Eingliederungen:
- Kreis Ilfeld (teilweise, ohne die Stadtgemeinde Elbingerode-Harz, die Landgemeinden Elend, Königshof, Rothehütte und den Gutsbezirk Harz, Anteil Kr. Ilfeld, Forst.) aus der Provinz Hannover
- Landgemeinde Epschenrode (Gebietsausschluss) aus dem Kreis Worbis
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Grafschaft Hohenstein entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zwar weiter zum Land Preußen, war aber nunmehr – in Angleichung an die Reichsverteidigungsbezirke – unterstellt der Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar.
Im April 1945 wurde das Kreisgebiet zunächst durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt. Später folgten die sowjetischen Besatzer.
[Bearbeiten] Kommunalverfassung bis 1945
Die Landkreis Heiligenstadt gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Bad Sachsa, Benneckenstein (Harz), Bleicherode und Ellrich führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
[Bearbeiten] Ortsnamen
Die eingeführten Ortsnamen wurden bis heute durchweg beibehalten. Allerdings änderte sich die Schreibweise zweier Gemeinden:
- Benneckenstein in Benneckenstein (Harz) (nach 1920?)
- Sachsa in Bad Sachsa (1905)