Landwirtschaftliche Krankenkasse
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist Teil der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) in Deutschland.
Die LSV besteht aus der
- Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) seit 1881
- Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) seit 1957
- Landwirtschaftlichek Krankenkasse (LKK) seit 1972
- Zusatzversorgungkasse für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft (ZLA/ZLF)
- Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) seit 1995
und ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems.
Es gibt in Deutschland 9 LKKen deren Sitz und Zuständigkeit sich nach denen der 9 LBGen richtet.
Im Gegensatz zu den Allgemeinen, Ersatz-, Innungs- und Betriebskrankenkassen haben die Mitglieder der LKK kein Wahlrecht. Die Notwendigkeit einer eigenständigen Krankenkasse begründet sich darin, dass
- die LKK alle Personen, die in der Landwirtschaft beschäftigt sind (also auch Unternehmer, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige, Altenteiler, nicht aber familienfremde Beschäftigte) versichert,
- der Beitrag zur LKK sich nach der Wirtschaftskraft der Landwirtschaftlichen Unternehmen unter Berücksichtigung des Solidaritätsprinzip berechnet,
- im Krankheitsfall die Landwirtschaft andere Anforderungen an eine Krankenkasse zur Aufrechterhaltung eines landwirtschaftlichen (Familien-) Unternehmens und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Situation der Landwirte stellt (z. B. kann von der LKK im Krankheitsfall auch eine qualifizierte landwirtschaftliche Arbeitskraft angefordert werden).
Die LKKen haben, ebenso wie in der allgemeinen Krankenversicherung, eine Geschäftsführung, Vorstand und Vertreterversammlung als Gremien der Selbstverwaltung.