Licht-Richtlinie
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Licht-Richtlinie stellt die ausführende Vorschrift des Bundesimmissionsschutzgesetzes bezüglich der Immissionen durch Licht dar und ist in den einzelnen deutschen Bundesländern übergreifend vereinheitlicht. In Nordrhein-Westfalen und Brandenburg gilt sie z.B. in Form ministerieller Erlasse.
Die Vorschrift beinhaltet Maßstäbe und Immissionsrichtwerte zur Beurteilung, ob von einer gewerblichen künstlichen Lichtquelle bzw. Beleuchtungsanlage schädliche Umwelteinwirkungen, d.h. zumeist erhebliche Belästigungen mit Störung des Wohn- und Schlafbedürfnisses von Anwohnern, ausgehen.
Bzgl. Straßenbeleuchtung gilt die Licht-Richtlinie aus rechtlichen Gründen nicht; hierfür bestehen aber in einschlägigen Fachpublikationen Richtwerte der Aufhellung, die nicht überschritten werden sollen.
Für die Durchführung der Licht-Richtlinie sind die Umwelt- bzw. Immissionsschutzbehörden zuständig.
[Bearbeiten] Weblinks
- Licht-Erlass Nordrhein-Westfalen v. 13.9.2000 (PDF)
- Licht-Leitlinie Brandenburg vom 18. Januar 2001 (PDF, 68KB)
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |