Lohn- und Gehaltsabtretung
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Eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist eine Sicherungsabtretung aller künftigen Forderungen auf Arbeitslohn bzw. Gehalt (meist auch bezüglich Rentenzahlungen). Es handelt sich um eine Kreditsicherheit.
Bei Ratenkrediten sowie Dispositionskrediten ist oft eine Lohn- und Gehaltsabtretung in die Kreditverträge eingearbeitet. Sie ermächtigt die Bank, im Fall von Zahlungsstörungen die Abtretung dem Arbeitgeber gegenüber offenzulegen und sich den pfändbaren Betrag direkt anweisen zu lassen.
Die Lohn- und Gehaltsabtretung wird üblicherweise erst bei Zahlungsstörungen offengelegt. Liegen beim Arbeitgeber mehrere Lohn- und Gehaltsabtretungen vor, so wird zunächst die als erste offengelegte Abtretung bedient.
In Arbeitsverträgen ist vielfach vereinbart, dass eine Abtretung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist. In diesen Fällen darf der Kreditkunde die Lohn- und Gehaltsabtretung nicht vornehmen.
Die Folge der Offenlegung von Lohn- und Gehaltsabtretungen ist in manchen Fällen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
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