Lucidum intervallum
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Von einem lucrum (auch: lucidum) intervallum (sog. Lichter Augenblick) spricht man, wenn ein grundsätzlich geschäftsunfähiger Volljähriger vorübergehend bei Sinnen und voll geschäftsfähig ist.
Die Willenserklärungen, die während eines solchen Moments getätigt werden, sind rechtswirksam.