Diskussion:Maklervertrag
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Auf den Artikel Mäklervertrag weise ich hin, wegen der Frage "Makler" oder "Mäkler" auch auf meine Feststellungen dazu unter Diskussion:Mäklervertrag. Die beiden Artikel sollten zu einem zusammengefasst werden, meiner Meinung nach entgegen der Gesetzesformulierung unter dem Lemma Maklervertrag, das heutigem Sprachgebrauch entspricht.--wau > 11:33, 9. Sep 2005 (CEST)
- Ich habe die beiden Artikel schon mal "verschmolzen". Ob man den uralten Mäklervertrag in dem Artikel noch erhalten sollte (ich habe den vorsorglich mal eingeklammert erwähnt), mögen die "Feinköstler" ;-) entscheiden. Schöne Grüße --Zollwurf 06:06, 10. Sep 2005 (CEST) (Signatur nachgetragen, war schusselig, Gruß Zollwurf)
- Da das BGB explizit vom Mäklervertrag spricht, sollte das Lemma auch so heißen. Der nicht dem Gesetz zu entnehmende Begriff Maklervertrag kann dann darauf verweisen. Im Moment ist es umgekehrt, und das mutet schon sehr eigenartig an. --Saefken 23:25, 16. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Deutschlandlastig
Im Artikel wird ausdrücklich erwähnt, dass es bei der Behandlung des Maklervertrages um die Situation in Deutschland geht. Daher ist es, nach meiner Meinung, nicht erforderlich den Baustein dem Artikel voran zu stellen. siehe auch [1]. --Anton-Josef 10:34, 18. Apr 2006 (CEST)
- Der Artikel ist wirklich deutschlandlastig .. ansonsten vielleicht Maklervertrag (Deutschland) .. und allgemeine Sachen auslagern? --chb 15:03, 16. Mai 2006 (CEST)
- Definiere Deutschlandlastig. Es wird halt der Maklervertrag in Deutschland beschrieben. Anderseits könnte man diesen bescheuerten Baustein auch bei Berlin reinpappen ;-)--Anton-Josef 15:36, 16. Mai 2006 (CEST)
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- Könntet ihr bitte das mal lesen [2] --Anton-Josef 19:48, 17. Mai 2006 (CEST)
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- Definiere Deutschlandlastig. Es wird halt der Maklervertrag in Deutschland beschrieben. Anderseits könnte man diesen bescheuerten Baustein auch bei Berlin reinpappen ;-)--Anton-Josef 15:36, 16. Mai 2006 (CEST)