Diskussion:Martin Schippert
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Der Beitrag "Martin Schippert" (auch in französisch und deutsch) ist praktisch vollständig kompiliert aus den Rechercheergebnissen, die ich im Buch "Tino - König des Untergrunds", Verlag Orell Füssli, Zürich 2003, veröffentlicht habe. Der Autor "Mugcracker" bemerkt in seinem Diskussionsbeitrag vom 17. Dezember 2006, 23.05 Uhr auch freimütig. "Quellen: Internet und v. a. Buch von Willi Wottreng, das noch viel mehr hergegeben hätte". Diese Nutzung meines Buches erfolgt ohne meine Einwilligung. Ich würde diese hingegen geben, wenn der Beitrag substantiell gekürzt wird (z. B. auf einen Viertel.) Sonst muss ich Urheberrechtsverletzung feststellen. ch bitte um Stellungnahme. Willi Wottreng. williwottreng@smile.ch, Buchautor
- Ist also dieser Artikel in seiner ersten Version eine wörtliche oder fast wörtliche Übernahme aus dem genannten Buch? Sollte das so sein, muss dieser Artikel als Urheberrechtsverletzung gelöscht werden. Bitte um Antwort und ggf. die Fundstelle (Seitenzahlen). --Wikifitz 11:02, 10. Jan. 2007 (CET)
Wörtlich übernommen ist glaube ich fast nichts. Ich bin einfach das Buch durchgegangen und habe alles in meinen eigenen Worten zusammengefasst, den Zeitablauf des Buchs jedoch übernommen. Ich muss schon selber sagen, dass ich zu weit gegangen bin, habe fast jede interessante Anekdote widergegeben und fast alle Infos/Daten* verraten, da es so schwer war, irgendetwas auszulassen. Im Nachhinein streichen geht besser, und jetzt ist der Artikel auch enzyklopädischer.
(*die Infos sind zudem ziemlich exklusiv, Herr Wottreng musste einige auch gerichtlichem Weg erkämpfen, deshalb verstehe ich ihn: www.polyreg.ch/bgeleitentscheide/Band_127_2001/BGE_127_I_145.html - dort ist sein Fall sogar zu einem Fallbeispiel geworden oder so!)
Die Recherchearbeit, die Herr Wottreng geleistet hat, ist sicherlich beachtlich und ist auf jeden Fall (wie geschehen) durch eine Quellenangabe zu würdigen. Aber vorsichtshalber sollte auch darauf hingewiesen werden, dass reine Tatsachen nicht urheberrechtlich geschützt sind. Unter das Urheberrecht fallen konkrete Formulierungen und bei längeren Texten möglicherweise auch die Anordnung der einzelnen Tatsachen und die Bezüge, die zwischen ihnen hergestellt werden. Ich kenne das Buch nicht und kann deswegen nicht beurteilen, ob der Artikeltext insofern einer Genehmigung des Buchautors bedurfte, um keine Urheberrechtsverletzung darzustellen; aber es ist jedenfalls zumindest möglich, einen Artikel zu schreiben, der ein Buch als Quelle verwendet (und nennt), jedoch keinerlei Genehmigung durch dessen Autor bedarf. Die Rechtslage ist genauer in Wikipedia:Textplagiat beschrieben (der dortige Artikel bezieht sich vor allem auf das deutsche Urheberrecht, ich vermute, dass das Schweizer Urheberrecht in diesem Punkt nicht viel anders aussieht).
grüße, HaeB 07:10, 12. Jan. 2007 (CET)
Lieber HaeB. Ihr Diskussionsbeitrag trägt leider nichts zur Wahrheitsfindung bei. Er hätte - wäre man ihm gefolgt - die Diskussion zurückgeworfen. Im Urheberrecht gibt es nach ein paar Grundsätzen eine Binsenwahrheit, und die steht auch auf der Wikipedia-Site "Textplagiat", auf die Sie verweisen: "Man wird also immer im Einzelfall prüfen müssen, was erlaubt ist und was nicht." Und an dieser Einzelfallprüfung waren wir eben. Bitte beteiligen Sie sich wenn schon konkret an der Prüfung der Frage, was hier ein "Werk" ist, das urheberrechtlich geschützt ist, und was allgemein zugängliche Tatsachen. Also: Lesen Sie zum Beispiel das Buch, von dem ich gerne behaupte, dass es in seinen erzählerischen Passagen auch literarische Aspekte hat. Mit dem Ergebnis auf der Wikipedia-Seite bin ich im übrigen zufrieden. MfG ww, Buchautor
- Ihr erster Diskussionsbeitrag hatte den Eindruck erweckt, es sei, um ein Buch als Informationsquelle zu nutzen, die Einwilligung von dessen Autor erforderlich; und auch die Antwort von Mugcracker ließ befürchten, dass ihm die Rechtslage nicht klar war (insbesondere dort, wo er sich dafür entschuldigte, "Infos/Daten verraten" zu haben). Ich hielt es im Interesse aller Beteiligten für angebracht, das richtigzustellen. Keine Sorge, ich beabsichtige nicht, den Artikel zu wieder zurückzusetzen; und ich habe bei Wikipedia schon viel Zeit damit verbracht, Urheberrechtsverletzungen, die unbedachte oder böswillige User an Texten Dritter begangen hatte, zu erkennen und zu beseitigen. grüße, HaeB 12:30, 23. Jan. 2007 (CET)