Martin Drucker
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Martin Drucker (* 6. Oktober 1869 in Leipzig; † 1948 in Leipzig) war ein deutscher Rechtsanwalt.
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[Bearbeiten] Leben
Martin Drucker war seit 1896 als Rechtsanwalt, später auch als Notar in Leipzig zugelassen. 1917 wurde er zum Justizrat ernannt. Seit 1924 war er Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Als er dessen Leitung 1932 aus Missbilligung des Umzuges des DAV von Leipzig nach Berlin sowie der verschiedentlich geforderten Zulassungsbeschränkung niederlegte, wurde er unter seinem Nachfolger Rudolf Dix zum Ehrenpräsidenten des DAV ernannt.
Bald nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 verlor Martin Drucker das Notariat; da einer seiner Eltern aus jüdischer Familie stammte, fiel Drucker unter den sogenannten Arierparagraphen. Am 26. Januar 1935 schloss ihn das Ehrengericht der sächsischen Rechtsanwaltskammer als „Schandfleck der deutschen Anwaltschaft“ aus der Rechtsanwaltschaft aus; der Ehrengerichtshof in Leipzig hob diese Entscheidung jedoch auf. Bis 1944 führte Martin Drucker seine Anwaltspraxis trotz zunehmender Repressalien weiter, bis er anhand der Verordnung vom 1. März 1943 (RGBl.I 1943, S.123) zwangsweise in den Ruhestand versetzt wurde. Seine Praxis- und Wohnräume waren ausgebombt. Ende 1944 floh Martin Drucker aus Angst vor der Gestapo nach Jena, um nicht als sogenannter Halbjude (in den Kategorien der Nürnberger Gesetze „Mischling I. Grades“) zur Zwangsarbeit eingezogen zu werden, und überlebte dort das Kriegsende.
Nach dem Zusammenbruch kehrte Martin Drucker nach Leipzig zurück. Obwohl er mittlerweile weit über siebzig Jahre alt war, seine beiden Söhne gefallen und seine Praxis und sein gesamtes Vermögen in den Luftangriffen vernichtet waren, eröffnete Martin Drucker 1945 wieder eine Anwaltskanzlei und bemühte sich um die Neugründung des Deutschen Anwaltvereins in Sachsen als Bestandteil einer freien Anwaltschaft. Dass dieses Ziel unter den Bedingungen eines sozialistischen Staates und seiner zunehmenden Ideologisierung jedenfalls nach 1948 unerreichbar bleiben musste, erlebte Drucker nicht mehr.
[Bearbeiten] Leistungen
Martin Druckers Hauptverdienste liegen mehr als in seinen juristischen Beiträgen oder seinen literarischen Werken in seinem langjährigen berufspolitischen Wirken, wobei er sich stets als Demokrat verstand.
Seine Bedeutung für die Rechtspflege der Weimarer Republik verdeutlicht sich in der Festschrift, die ihm 1934 als Privatdruck zu seinem 65. Geburtstag überreicht wurde; unter den Verfassern waren fast alle namhaften Rechtsanwalte und Rechtswissenschaftler, die nach 1933 als Nichtarier aus dem öffentlichen Leben verdrängt worden waren.
[Bearbeiten] Fachliche Bedeutung
- Festschrift Martin Drucker zum 65. Geburtstage in Freundschaft und kollegialer Verehrung gewidmet, 6. Oktober 1934. 1983 als Nachdruck erneut herausgegeben
[Bearbeiten] Literatur
- Hubert Lang: Martin Drucker. Das Ideal eines Rechtsanwalts. Ephraim-Carlebach-Stiftung, Leipzig 1997.
- Martin Dittenberger: Nachruf: Martin Drucker - Das Ideal eines Rechtanwalts. Süddeutsche Juristen-Zeitung 1948 S.421.
- Tillmann Krach: Jüdische Rechtsanwälte in Preußen. Über die Bedeutung der freien Advokatur und ihre Zerstörung durch den Nationalsozialismus. C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München 1991.
[Bearbeiten] Weblinks
Commons: Martin Drucker – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
[Bearbeiten] Einzelnachweise
Personendaten | |
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NAME | Drucker, Martin |
KURZBESCHREIBUNG | Deutscher Rechtsanwalt |
GEBURTSDATUM | 6. Oktober 1869 |
GEBURTSORT | Leipzig |
STERBEDATUM | 1948 |
STERBEORT | Leipzig |