Mietleitung
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Mietleitungen (engl. auch als Leased Line bezeichnet) werden von A nach B fest verdrahtete und beschaltete Übertragungswege über Grundstücksgrenzen hinweg genannt, die von Telekommunikationsanbietern wie z. B. der Deutschen Telekom AG, COLT Telekom, Arcor, etc. angeboten und von Nachfragern angemietet werden können. In der Regel handelt es sich bei den Mietleitungen um Standleitungen bzw. Festverbindungen.
Unterschiedlichste Produkte werden dabei von zahlreichen Carriern am deutschen Markt angeboten wie z. B. Standardfestverbindungen (SFV), Datendirektverbindungen (DDV) und Carrier-Festverbindungen (CFV). Vielfach sind technisch identische Produkte kommerziell differenziert am Markt für TK-Produkte für Nachfrager verfügbar.
Einzelne Mietleitungen können dabei aus Teilen des Festnetzes und/oder Funknetzes des Anbieters bestehen.
Wichtigste Unterscheidungsmerkmale (technisch und kommerziell) für Mietleitung sind: Übertragungsrate, Verfügbarkeit, Schnittstellen, vorhandene Lizenzklasse des Nachfragers und des Carriers, Marktbeherrschung des Anbieters etc.
Entgelte für Mietleitungen unterliegen, was die Deutsche Telekom betrifft, der Regulierung durch die Bundesnetzagentur, ehem. Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Die anderen Carrier neben der Deutschen Telekom AG sind nicht marktbeherrschend und nicht universaldienstleistungsverpflichtet bzw. in ihren Preisen und der Produktgestaltung reguliert. Mit ihnen müssen die Preise pro Produkt oder Produktbundle eigens verhandelt werden, was sich ggü. der Deutschen Telekom AG positiv auf die Preise auswirkt.
Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) sind keine Mietleitungen.