Mitführpflicht
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Die Mitführpflicht von Personenidentifikationsdokumenten ist die Verpflichtung eines jeden Staatsbürgers, oft ab einem gewissen Mindestalter, stets seine Identität mittels eines offiziellen Dokuments nachweisen zu können.
In Deutschland gibt es zwar eine Ausweispflicht aber keine Mitführpflicht. Allerdings existiert beim Gebrauch von Kraftfahrzeugen bezüglich des Führerscheins auch in Deutschland eine Mitführpflicht. In der DDR bestand ab dem 14. Lebensjahr die Mitführpflicht für den Personalausweis.
In Ländern wie den Niederlanden, die eine Mitführpflicht für Identitätsdokumente haben, hat sich diese als für die Sicherheitsorgane probates Mittel erwiesen, ihnen unliebsame Personenansammlungen aufzulösen, indem sie die mitgeführten Dokumente überprüfen. Wie sich zeigte, neigen "Problemgruppen" dazu, ihre Ausweise nicht mitzuführen, was sie sanktionierbar macht.
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