Mitgliedschaft
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Mitgliedschaft bezeichnet die Zugehörigkeit in einem Verein, einer Partei oder einer anderen Vereinigung. Sie ist verbunden mit bestimmten Rechten, zum Beispiel der Teilnahme an eigens für Mitglieder geplante Aktivitäten, als auch mit Pflichten, etwa der Entrichtung von festgesetzten Mitgliedsbeiträgen oder der Übernahme bestimmter Ämter, die zur Organisation des jeweiligen Vereins oder der Gruppe dienen, so zum Beispiel Schriftführer, Presse- oder Kassenwarte.
Manche Mitgliedschaften bei kommerziellen „Klubs“ gehen mit den Verpflichtungen bedeutend weiter und verlangen regelmäßige Abnahme von Produkten, beispielsweise Büchern oder Tonträgern. Es handelt sich dabei aber nicht um Klubs im klassischen Sinne, sondern um ganz normale Firmen, die ein Abonnement anbieten. Bei solchen Mitgliedschaften ist das vorherige Lesen des Kleingedruckten, insbesondere der Kündigungsfrist geboten.
[Bearbeiten] Mitgliedschaft in einer christlichen Gemeinde (Kirche)
Das Vereinswesen wurde großenteils auf die christlichen Gemeinden (Kirchen) übertragen, die oftmals die äußere Form eines Vereins haben. Hier sind Besonderheiten gegeben, die oft zu Missverständnissen führen können. Da gemäß biblischem Verständnis die Gemeinde der Leib Jesu Christi ist, in den man hineingeboren wird (und dann ein Christ ist), kann man dem Leib Jesu Christi nicht beitreten wie einem üblichen Verein, es ist das biblische Verständnis einer Gemeinschaft.