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Diskussion:Nürnberger Gesetze - Wikipedia

Diskussion:Nürnberger Gesetze

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

1:1 kopiert von www.shoa.de/nuernberger_rassengesetze.html ... -- pit 02:43, 9. Jul 2003 (CEST)

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Reichsflaggengesetz

Der Artikel bedarf der Überarbeitung- In der ersten Zeile wird behauptet das Reichsflaggengesetz sei vom Reichsparteitag beschlossen, im Text heißt es der Reichstag habe das Gesetz beschlossen. --St.S 06:40, 15. Sep 2004 (CEST)

Dem schließe ich mich an; denn es heißt z.B. im Flaggengesetz:

"Der Reichstag hat einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: ... Nürnberg, den 15. September 1935, am Reichsparteitag der Freiheit."

Hat denn nun der Reichstag in Berlin das beschlossen, oder aber der Parteitag in Nürnberg? Oder der Reichstag in Nürnberg? Oder konnten die Nazis das nicht so richtig auseinanderhalten? Wäre schön, wenn jemand das erläutern kann.
-- DGH, 14.9.2005 (ja, morgen werden die Gesetze 70.)
Bei Stuckart/Globke (siehe Literatur) steht im Vorwort, der Reichstag sei am nächsten Tag "mit rotem Telegramm" aus Berlin zusammengerufen worden und habe die Gesetz beschlossen. Holgerjan 21:39, 14. Jan 2006 (CET) --- Das entspricht der Darstellung bei Adam, Judenpolitik / siehe Lit und Abschnitt "Hintergründe".Holgerjan 19:29, 16. Jan 2006 (CET) Nach Kershaw ISBN 3-421-05131-3 Seite 713 war ohnehin vorgesehen, den Reichstag als "schmückendes Beiwerk" nach Nürnberg einzuberufen, um die Hakenkreuzflagge als neue Nationalflagge abzusegnen.
Deutung zum Zweck des Flaggengesetzes nach Robinsohn, Justiz, ISBN 3-421-01817-0 Seite 10

is richtig(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von $SVENNY$ (Diskussion • Beiträge) Skyman gozilla 16:50, 31. Aug 2006 (CEST))

[Bearbeiten] Ergänzungen...

gewünscht: 1) Vorgeschichte zum Parteitag. IMO war das Thema gar nicht vorher auf der Tagesordnung. Wie kam es plötzlich dazu? 2) Rechtliche Konsequenzen für die unterschiedlich eingestuften Juden/Mischlinge - a) unmittelbar b) später -Holgerjan 17:00, 29. Dez 2005 (CET)--- Ich merke schon, alles muss man selber machen :-)) Holgerjan 19:25, 16. Jan 2006 (CET) --- Abschnitt Hintergründe folgt der Darstellung von Adam, Judenpolitik, ISBN 3-7610-7223-6 Holgerjan

[Bearbeiten] Reaktionen

Beleg zu Hitlers handschriftlicher Streichung von "Dieses Gesetz gilt nur für Volljuden":

  • Jeremy Noakes: Wohin gehören die "Judenmischlinge"? Die Enstehung der ersten Durchführungsverordnung zu den Nürnberger Gesetzen. In: Ursula Büttner u.a. (Hrsg.): Das Unrechtsregime.... Band 2: Verfolgung, Exil, Belasteter Neubeginn. Hamburg 1986 ISBN 3-7672-0963-2 Seite 72/73

[Bearbeiten] Unterschiedliche Angaben

In der Enzyklopädie des Holocaust ( ISBN 3-492-22700-7 ) Band 2, Seite 957, finden sich andere Zahlenangaben für Befreiungen durch Hitler. Zitat: Ebenso gewährte er nach frei erfundenen Regeln ungefähr 3.000 "mutmaßliche Juden" den Status von "Halbjuden". Nachdem Hitler am 20. Juli 1944 einem Attentat entgangen war, steigerte sich seine Zwangsvorstellung hinsichtlich des jüdischen Einflusses derart, daß er "Mischlinge" sowie Ehepartner von Juden oder "Mischlingen" vom höheren Staatsdienst ausschloss, auch wenn der Ehepartner zuvor mit einem "Arier" gleichgestellt worden war." --- Die 1990 erstmals erschienene Enzyklopädie wird von Wolfgang Benz als "leider nicht ganz zuverlässig" bezeichnet; ich folge daher den Angaben aus VfZ 46(1998)Holgerjan 19:38, 29. Dez 2005 (CET)

[Bearbeiten] Statistische Angaben

weitgehend übernommen aus

  • Wolf Gruner: Widerstand in der Rosenstraße. Die Fabrik-Aktion und die Verfolgung der "Mischehen" 1943. fischer TB 16883, Frankfurt/M. 2005 sowie aus Enzyklopädie des Holocaust zum Stichwort Mischling
Zahlen von 1935 umstritten / Zahlen für 1939 korrigiert nach
  • Jeremy Noakes: Wohin gehören die "Judenmischlinge"? Die Enstehung der ersten Durchführungsverordnung zu den Nürnberger Gesetzen. In: Ursula Büttner u.a. (Hrsg.): Das Unrechtsregime.... Band 2: Verfolgung - Exil - Belasteter Neubeginn. Hamburg 1986 ISBN 3-7672-0963-2 Seite 69-89
Gesamtzahl der Urteile bis 1940 = 1911 Personen in:
  • Justizbehörde Hamburg (Hrsg.):ISBN 3-87916-023-6 - Seite 105 unter Verweis auf Stat.Jahrbuch.

[Bearbeiten] Strafdauer?

Im "Blutschutzgesetz" wird als Strafe Gefängnis oder Zuchthaus angedroht. Dabei wird aber nicht die Höchstdauer einer solchen Strafe definiert. Also lebenslänglich möglich??? Ich kann es nicht glauben. Wer weiß etwas Genaueres? Holgerjan 21:35, 14. Jan 2006 (CET)

Die Todesstrafe war für "Rassenschande" 1935 nicht vorgesehen. Allerdings gab es den berüchtigten Fall Leo Katzenberger, der im Juni 1942 hingerichtet wurde. Das Todesurteil wurde konstruiert, indem man die erhöhte Strafbarkeit bei Verdunklung (Bombenkrieg) heranzog.
  • Jörg Friedrich, Freispruch für die Nazi-Justiz... überarb. und erg. Aufl. Berlin 1988 ISBN 3-548-26532-4 führt sechs weitere Fälle an, wo durch Rechtsbeugung ähnlich wie bei Katzenberger ein Todesurteil nach Rassnschande konstruiert wurde.
  • Justizbehörde Hamburg (Hrsg.): Für Führer, Volk und Vaterland... Hamburg 1992 ISBN 3-87916-016-3 gibt nur wenige Urteile an mit Strafmaß um 2 Jahre (keine statist. Aussagen wegen Aktenvernichtung), erwähnt einmal (Seite 287) "zur Höchststrafe von 15 Jahren Zuchthaus verurteilt", verweist (Seite 281) auf weitere Literatur, nämlich:
  • Hans Robinsohn: Justiz als politische Verfolgung. Die Rechtsprechung in "Rassenschandefällen" beim Landgericht Hamburg 1936 - 43. Stuttgart 1977 (nicht eingesehen)Holgerjan 10:20, 15. Jan 2006 (CET) - inzwischen nachgeholt und eingearbeitet Holgerjan 00:15, 26. Jan 2006 (CET)
  • Lothar Gruchmann: "Blutschutzgesetz" und Justiz. Zur Entstehung und Auswirkung des Nürnberger Gesetzes vom 15. September 1935. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 31(1983) gibt aus Seite 434 ohne weiteren Beleg als Höchstrafe 15 Jahre an

Wegen Rassenschande wurden 1937 nach der Reichskriminalitätsstatistik von 1937 genau 512 Personen (darunter 355 Juden) wegen Rassenschande verurteilt. (Justizbeörde...s.o / Seite 224)

[Bearbeiten] privilegierte Mischehe

  • shoa.de - Judensterne im Dritten Reich - Kennzeichnungspflicht von Juden mit Varianten des Judensterns sowie Text der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. Sep. 1941

[Bearbeiten] Spätere Folgen

folgt inhaltlich

  • John A. S. Grenville: Die "Endlösung" und die "Judenmischlinge" im Dritten Reich. In: Ursula Büttner u.a. (Hrsg.): Das Unrechtsregime.... Band 2: Verfolgung - Exil - Belasteter Neubeginn. Hamburg 1986 ISBN 3-7672-0963-2 Seite 91-122 Holgerjan

[Bearbeiten] Literatur

Die Literaturliste ist zu lang. Nicht erforderlich sind IMO die letzten Titel: Ruttke - Lösener (als Beteiligter hat er später in VfZ veröffentlicht / Vorsicht!) - Meyer - Schulle. Streichen??? Holgerjan 21:41, 28. Jan 2006 (CET)

Ich habe mich entschieden, den Teil der Literatur hierher auszulagern, der mir weniger wichtig erscheint:
  • Falk Ruttke: Rasse, Recht und Volk. Beiträge zur rassengesetzlichen Rechtslehre. J. F. Lehmann, München 1937.
  • Bernhard Lösener und Friedrich A. Knost: Die Nürnberger Gesetze mit den Durchführungsverordnungen und den sonstigen einschlägigen Vorschriften. 5. Aufl. Berlin 1942.
  • Beate Meyer: ‚Jüdische Mischlinge‘: Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933-1945. Dölling und Galitz, Hamburg 1999. ISBN 3-933374-22-7
  • Diana Schulle: Das Reichssippenamt. Eine Institution nationalsozialistischer Rassenpolitik. Logos, Berlin 2001. ISBN 3-89722-672-3
Holgerjan 19:23, 4. Feb 2006 (CET)
  • Rezension zu Essner in Sehepunkte 4 (2004) Nr. 7/8 (15.07.2004)[1]

[Bearbeiten] Reichsbürgergesetz

Zur 11. Verordnung:

  • Christiane Kuller: "Erster Grundsatz: Horten für die Reichsfinanzverwaltung" - Die Verwertung des Eigentums der deportierten Nürnberger Juden. In: Die Deportationen der Juden aus Deutschland. = Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus Band 20. Göttingen 2004, ISBN 3-89244-792-6 , Seite 164 ff Holgerjan
Inhalte weiterer Verordnungen zum Reichsbürgergesetz:
  • 3. Verordnung vom 14. Juni 1938: Registrierung und Kennzeichnung jüdischer Gewerbebetriebe
  • 4. Verordnung vom 25. Juli 1938: Streichung der Approbationen aller jüdischer Ärzte ab 30 Sept. 1938 / Zulassung einiger "Krankenbehandler" für Juden
  • 5. Verordnung vom 27. September 1938: Entzug der Zulassung jüdischer Rechtsanwälte zum 30. Nov. 1938 / Zulassung "jüdischer Konsulenten"
  • 8. Verordnung vom 17. Januar 1939: Zulassung erlischt für jüdische Apotheker, Zahnärzte, Tierärzte
  • 10. Verordnung vom 4. Juli 1939: Schaffung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland
  • 11. Verordnung vom 25. Nov. 1941: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Juden bei Verlegung des Wohnortes ins Ausland - zugleich verfällt ihr Vermögen an den Staat.
Text abgedruckt in: Topographie des Terrors, ISBN 3-922912-21-4 Seite 118 und Link [2]
  • 13. Verordnung vom 1. Juli 1943: Unterstellung der Juden im Reich unter Polizeirecht - Holgerjan 13:11, 11. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Revert

vom 10. Mai 2006: Eine IP hatte im Abschnitt Flaggengesetz u.a. den Satz eingestellt: Ziel war also (noch) nicht die Auslöschung, Austreibung bzw. „Ausrottung“ (Himmler) der Juden, sondern ihre Aus-Sonderung mittels Vertiefung der volklichen Gegensätze innerhalb des Reichs. - Diese Folgerung am Flaggengesetz festzumachen, ist deutlich überzogen und IMO nicht statthaft; selbst dann nicht, wenn man den intentionalistischen Deutungen von Jäckel u.a. nicht folgt: Die Austreibung der Juden war nicht aufgehoben, sondern ohne Zweifel fortwährend Ziel (Arisierung und Verdrängung aus Berufen). --- Meines Wissens hat es auch kein jüdischer Betrieb Gebrauch gemacht von diesem großzügigen Zugeständnis, provokativ eine jüdische Flagge (wie sah die aus?) zu zeigen. Dieser Teil des §4 des Reichsbürgergesetzes - (nicht Flaggengesetzes!) ist übrigens IMO eher Verhöhnung als Zugeständnis. - Holgerjan 12:48, 10. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Stuckart-Globke-Kommentar

Mit der Bezeichnung „Nazijuristen“ wollte ich deutlich machen, dass es sich um eine Kommentierung aus der Zeit des „3. Reichs“ handelt und nicht etwa um eine nachträgliche, aus kritischer Sicht formulierte Interpretation. Dies scheint mir nicht unwichtig für das Verständnis des Zusammenhangs. Das Wort „Nazijuristen“ ist nicht enzyklopädiegerecht, ich weiß. Den gleichen Dienst würde auch die Nennung des Erscheinungsjahrs des Stuckart-Globke-Kommentars leisten.
Übrigens: Warum steht der eigentlich nicht in der Literaturliste? -- Peter Steinberg 16:18, 11. Jun 2006 (CEST)

Lieber Peter! Deine Überarbeitung macht Sinn. Mir ist es als "Insider" bei der Nennung der Namen Globke und Stuckart gar nicht eingefallen, dass ein jüngerer Leser nicht Wissen könnte, dass es sich hier um Nazi-Juristen handelt. Gut, dass du das mitbedenkst. Aber ich stoße mich wirklich an diesem Ausdruck und greife daher deine Anregung auf, das Jahr 1936 einzufügen. --Der Kommentar ist als Fußnoten-Beleg zitiert. Ich habe ihn nicht unter Literatur eingefügt, weil er bis auf diese Erklärung nichts bringt und ich laut Wikipedia:Literatur weiterführende Werke "nur vom Feinsten" angeben soll. NACHTRAG: Jetzt merke ich: Du hast Recht, ich könnte zumindest einen Beleg schon hier geben / er kommt sonst beim Zitat später. Mal sehen, ob ich dass mit den neuen Methode schaffe... -- Durch deine sprachliche Überarbeitung, die ich wieder mal unverzichtbar finde, sind die ersten Teile jetzt wirklich besser gelungen. Vielen Dank und (hoffentlich) weiteres Schaffen! Dein Holgerjan 18:33, 11. Jun 2006 (CEST)
Prima, die Zusammenarbeit klappt mal wieder. (Eine Kleinigkeit hab ich aber revertet; deine Formulierung finde ich sprachlich einfach nicht korrekt.) Für den Rest warte ich mal ab; es bringt nichts, wenn wir uns zu sehr "ins Gehege" kommen. -- Peter Steinberg 23:07, 12. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Reichsflaggengesetz

Dass das Reichflaggengesetz eine "Rassengesetz" ist, ist nicht sehr sinnfällig, wenn man seine schlichten 73 Wörter liest. Holgerjan hat eine Reihe von Belegen dafür geliefert, aber ich will demnächst versuchen, die Argumentation noch deutlicher zu machen. Außerdem schlage ich vor, dieses Gesetz - wie schon in der Einleitung - von Platz 2 auf Platz 3 zu verschieben. -- Peter Steinberg 23:24, 12. Jun 2006 (CEST)

Dein Eindruck ist richtig: Als Rassengesetz würde ich es auch nicht begreifen. Der Hintergrund ist übrigens evtl. noch lapidarer: Die Hakenkreuzflagge wurde wenige Monate zuvor in New York von Hafenarbeitern "geschändet", der angerufene Richter lehnte eine Bestrafung ab, da es sich nicht um eine Nationalflagge gehandelt habe... Korrigieren musste ich mich an einer Stelle: Das Verbot mit Strafandrohung steht nicht im Flaggengesetz (wo es doch logisch hingehört hätte), sonder als $4 im Blutschutzgesetz. Was das Gehege betrifft: Nein, eigentlich bin ich mit dem Thema "durch". Gruß Holgerjan 17:46, 14. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Globke

Den vorgefundenen Halbsatz ... [die Bestimmung der Nürnberger Gesetze], "an der auch der später in der Bundesrepublik als Staatssekretär amtierende Hans Globke maßgeblich mitgewirkt hatte" habe ich entfernt.

Bei Hans Mommsen: Auschwitz, 17. Juli 1942. Der Weg zur europäischen "Endlösung der Judenfrage". dtv 30605, München 2002, ISBN 3-423-30605-X findet sich eine detaillierte Darstellung im 3. Kapitel. Auf Seite 50/51 steht der Satz: "Allerdings beschritt Hans Globke, der an der Abfassung der "Nürnberger Gesetze" nicht beteiligt war, aber durch den mit Staatsekretär Wilhelm Stuckart verfaßten Kommentar zu den Rassegesetzen bekannt wurde, später den Weg einer Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts und sah vor, daß Abkömmlinge aus rassischen Mischehen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren sollten." Holgerjan 12:59, 28. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Katholische Kirche und Vierteljuden

Die Bemerkung, dass die Verfolgung sogenannter Vierteljuden Probleme mit der katholischen Kirche hätte erwecken können habe ich nicht verstanden. Wieso genau? Ich habe auch einmal gelesen, dass Juden, die in Deutschland zum Christentum konvertiert sind, meist zum katholischen Glauben konvertierten (wobei ich selbst einen Fall kenne, wo der Vater in den 20ern zum Protestantismus konvertierte). Was ist hierfür der Hintergrund?(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.160.84.103 (Diskussion • Beiträge) Skyman gozilla 00:57, 12. Aug 2006 (CEST))

Du beziehst dich auf den Satz: "Wagner ... wollte eine Zwangsscheidung von Mischehen und Heiratsverbot auch für Vierteljuden einführen ... Hitler selbst entschied sich schließlich für den milderen Gesetzentwurf, .... er vermied voraussehbare Konflikte mit der katholischen Kirche." Konflikte mit der Kath. Kirche waren bei Zwangsscheidung vorhersehbar (es gab dann dazu auch einige "geheime" Interventionen von Adolf Kardinal Bertram). "Vierteljuden" waren nach rassistischen Merkmalen bestimmt, nicht nach Religionszugehörigkeit; es handelt sich dabei vielfach um assimilierte Juden, die dem Christentum angehörten. Wenn diesen eine Eheschließung mit "deutschblütigen Christen" versagt würde, sie ihre Ehepartner nunmehr aus dem breiten Spektrum der Glaubensjuden und dem schmalen Sektor christlicher "Rassejuden" wählen müssten, tangierte dies die Interessen der katholischen Kirche: eine Hinwendung zur jüdischen Kultusgemeinschaft wurde wahrscheinlich (Kinder nicht kath. erzogen / Ehesakrament). Richtig ist aber, dass auch die vorgesehene "mildere" Regelung auf Bedenken der Kirche stieß: Das Problem war jedoch zahlenmäßig deutlich geringfügiger. - Über die zahlenmäßige Zugehörigkeit der konvertierten Juden zu der kath. bzw. evang. Kirche ist mir nichts bekannt; Gründe für eine mögliche Präferenz kenne ich nicht. MfG Holgerjan 00:25, 13. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Unterschiede des Begriffs Juden im ethnischen und religiösen Sinne

Also im religiösen Sinne waren und sind Menschen, die einen jüdischen Vater haben, aber keine jüdische Mutter erst einmal nicht jüdisch. Das sind sie nur wenn sie eine jüdische Mutter haben oder zum Judentum konvertierten. Das ist die Definition der jüdischen Religion. Im Grunde ist der Begriff Halbjude, der auch in den USA heute im Normalgebrauch benutzt wird ein ethnischer Begriff und kein religiöser Begriff. In Deutschland unter der Nazi-Diktatur wurden die Begriffe Jude und Halbjude im rassischen Sinne benutzt. Auch in Osteuropa der Sowjet-Diktatur wurde im Pass "Jude" eingetragen, wenn der Vater Jude war, da man jüdisch erst einmal als Rasse und nicht als Religion angesehen hat. In der Sowjetunion war Religion ja nicht erlaubt und im Deutschland des Nazi-Faschismuses galt die Rassenideologie. Wobei selbst die fanatischsten Nazis sich bewusst waren, dass es einige christliche Deutsche gab, die, wenn man Generationen zurück geht, zumindest einen jüdischen Vorfahren hatten. Irgendein Nazi-Politiker hat einmal sowas gesagt wie "in allen von uns steckt ein kleiner Jude", so etwa sinngemäß. 02:04, 9. Sep 2006 80.128.214.103 Signatur nachgetragen durch Holgerjan 17:28, 10. Sep 2006 (CEST)

Das mit dem Spruch des Nazi-Politikers höre ich zum ersten mal... Falls sich jemand noch mit dem NS-Rassenwahnsinn auskennt: Bitte meine Frage auf der Diskussionsseite des Semiten Artikels beantworten ;-) --Gabbahead. 02:41, 9. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] nxchmal: Reichsflaggengesetz

Hallo, Holgerjan, meinst du nicht, dass deine ergänzenden Bemerkungen zum Reichsflaggengesetz in dem so benannten Lemma besser platziert wären? -- Peter Steinberg 16:17, 21. Sep 2006 (CEST)

Du hast ja in der Sache so Recht! Da würde es sich wirklich gut machen. Aber wird der Absatz hier dann nicht doch zu dünn? (mein horror vacui und detailverliebt) Dein Einwand wird sein: Eigentlich hat es ja mit dem Kern der Rassegesetze nichts zu tun, und ohne diese würde kein Mensch mehr von Nürnberger Gesetzen reden. - Ich kann mich nicht entscheiden und bin froh, wenn du mir diese Entscheidung abnimmst. Holgerjan 22:56, 21. Sep 2006 (CEST)
Mach ich gerne. -- Peter Steinberg 00:23, 22. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Grundsätzlich + @Holgerjan

Ich möchte sehr dafür plädieren, diesen Artikel nicht weiter auszuweiten, weil es ja zu jedem einzelnen der Gesetze einen Artikel gibt, in dem Details viel besser unterzubringen sind. Hier geht es doch wirklich nur um das, was den Gesetzen gemeinsam ist (Entstehungsdatum und die unverfrorene Art, wie sowas damals gedeichselt wurde) und um eine sehr kurze Charakterisierung dessen, worum es eigentlich ging. -- Peter Steinberg 23:51, 14. Nov. 2006 (CET)

Lieber Peter, ich bin grundsätzlich auch der Ansicht: Ein Artikel darf nicht ausufern, mit Nebenaspekten überfüllt werden und zu einer Geduldsprobe für den Lesers ausarten ((siehe meine Anmerkungen bei Diskussion: Wannseekonferenz). Und ich folge dir auch in der Überlegung, dass das dritte 1935 beschlossene Gesetz (Reichsflaggengesetz) wohl kaum gemeint ist, wenn man von den Nürnberger Gesetzen spricht.
Hier stellt sich aber die Sache IMO anders da: Die Aufspaltung der beiden die Juden aussondernden Gesetze in zwei Artikel ist weder von der Sache her gerechtfertigt noch vom Lemma her. Niemand wird a priori bei Reichsbürgergesetz nachschlagen, man wird immer unter Nürnberger Gesetze (PLURAL!) suchen. Dazu gehört auch zwingend die erst acht Wochen später hinzugekommene 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz - unter diesem völlig ungebräuchlichem Stichwort wäre zu suchen, wie die Nazis "Jude" definieren. Historiker, die das Wort "Rassejude" vermeiden wollen, wählen die Formulierung "Jude" im Sinne der Nürnberger Gesetze... (Korrekt, aber nie gesehen, wäre: Jude im Sinne der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom x.Y.1935) Es macht keinen Sinn, diese beiden Gesetze bzw. dazu noch die Verordnung getrennt darzustellen. Wenn man sie aufspaltet und einzelne Informationen bei den Gesetzen einarbeitet, kommt es überdies dort zu Doppelungen.
Die Einzelgesetze sind/waren übrigens bis eben falsch verlinkt (Blutschutzgesetz nach Rassenschande, was ja nur ein Teil dessen ist) bzw. inhaltsarm dargestellt (Reichsbürgergesetz weniger als der Gesetzestext, der auch schon als Weblink enthalten ist).
Hier (wo sonst) ist der richtige Ort, nicht nur die beiden (sich auf unheilvolle Weise ergänzenden) Gesetze darzustellen, sondern zugleich auch die Reaktionen im In- und Ausland, die späteren Auswirkungen, die Ausnahmeregelungen und ihre Zurücknahme, die Anzahl der Betroffenen und die unterschiedlichen Deutungen zu schildern. - Diesmal (erstmals?) also entschieden anderer Meinung, aber unverändert mit lieben Grüßen dein Holgerjan 15:25, 15. Nov. 2006 (CET)
Nachtrag: Ich überlege, ob das Lemma Reichsbürgergesetz sinnvoll ausgebaut werden könnte, wenn darin die 13 Verordnungen aufgeführt werden. Auf meiner to-do-Liste. Holgerjan 00:44, 18. Nov. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Wehrmacht und Juden

Bei Adam auf Seite 233 steht wörtlich: "Bereits im Juni 1944 war die Wehrmacht dem Drängen der Parteikanzlei nachgekommen und hatte alle in ihrem Dienst befindliche 'Mischlinge 2. Grades' entlassen." Ein Benutzer hat als Zeitzeuge eingewendet, dass er selbst bis zuletzt habe dienen müssen. -- Der Satz bei Adam ist mit einer Anmerkung 144 versehen: Dort ist eine Verfügung des Arbeitsamtes angeführt, nach der Nachrichtenhelferinnen, KrankenpflegerInnen etc als Juden 2. Grades aus dem Dienst der Wehrmacht zu entlassen seien. Ich kann nicht klären, ob Adam hier irrt oder es sich um eine zusätzliche Information handelt. Daher halte ich die "entschärfte" Formulierung mit Zweifel für angebracht. -- Gestrichen habe ich den Anschlusssatz: Offenbar geriet die rassistische Ideologie jetzt in Widerspruch mit den Erfordernissen der Kriegführung. Dies ist eine unbelegte Vermutung: Der (fragliche?) Entlassungsbefehl könnte beim Einzelfall vom Vorgesetzten absichtsvoll oder unabsichtlich übersehen worden sein. Holgerjan 15:39, 15. Nov. 2006 (CET)

Nachtrag: Beate Meyer: "Jüdische Mischling." Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933-1945. Hamburg 1999, ISBN 3-933374-22-7 geht auf S. 230-233 auf die Wehrmacht ein und klärt zunächst den Unterschied der Maßnahmen gegen Berufssoldaten (1936 schon 1/4 Juden entlassen) und Wehrpflichtigen (bis 1940 als Halbjude eingezogen, nicht zu Vorgesetzten befördert, ausnahmsweise bei Tapferkeitsauszeichnung auch über 1940 hinaus bis 1942). In einer Befragung erfasste Meyer 43 wehrdienstleistende Nicht-Deutschblütige, von denen 3/4 1940/41 entlassen wurden. Nur vier entgingen ihrer Entlassung "durch Tarnung oder Protektion", durch "ausdrückliche oder stillschweigende Unterstützung der Vorgesetzten (S.233). --- Der Artikel-Eintrag des Benutzers 213.47.135.119 vom 17:58, 14. Nov. 2006 ist also auch anderorts belegbar und wurde von mir nun eingearbeitet. Nicht eingesehen habe ich bislang: Bryan Mark Rigg: Juden und Mischlinge in der Wehrmacht, Paderborn 2003, ISBN 3-506-70115-0 -Holgerjan 19:04, 16. Nov. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Anzahl der Betroffenen?

Welche Schätzungen gibt es eigentlich über die Anzahl der im Deutschen Reich betroffenen Mischlinge ersten und zweiten Grades? Da muss es ja um Hunderttausende Menschen gehen - speziell aufgrund der großen Assimilationsrate in Österreich, das ja ab März 1938 ins Reich eingegliedert wurde.

Robert Schediwy 84.112.54.160 13:59, 28. Dez. 2006 (CET)

Die von mir in der Lit. gefundenen Zahlen der Volkszählung von 1939 (also doch wohl mit Österreich) findest du im Artikel im Abschnitt "Statistische Angaben": Nach der Volkszählung von 1939 wurde die Gesamtzahl der jüdischen Glaubensjuden mit 213.390 Personen ermittelt; hinzu kamen 19.716 "Rassejuden", die konvertiert waren. Außerdem lebten 72.738 „Mischlinge ersten Grades“ (einschließlich der ca. 8.500 Geltungsjuden) und 42.811 „Mischlinge zweiten Grades“ im Reichsgebiet. Es ist wohl nicht anzunehmen, dass von den "Mischlingen" eine ähnlich hohe Prozent-Zahl wie bei "Volljuden" zuvor emigriert war (das würde dann einer Verdoppelung oder gar Verdreifachung der Zahl für 1932 ergeben). Ich denke, dass der Verfolgungsdruck in Wien übrigens besonders hoch war. - Zur Situation der Mischlinge findest du einiges unter Mischehe (Nationalsozialismus) MfG -Holgerjan 19:08, 28. Dez. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Einleitung

Hallo HolgerJan, was war denn an dem von mir hinzugefügten Teil in der Einleitung sachlich unkorrekt? --fsh Signatur nachgetr: 18:28, 10. Jan. 2007 84.57.10.152 (Diskussion) / Bitte mit drei Tilden unterschreiben!

Bearbeitungskonflikt, mein Text ging verloren: 1) Dein Satz war nicht richtig (wurde-wurde). Muss man betonen, dass das propagandistisch war - selbsterklärend. 2) Deinen Zusatz habe ich hierher kopiert: Das eigentliche Ausmaß der Entrechtung kann an Hand des Gesetzestextes nicht annähernd erschlossen werden, weil der Gesetzgeber es unterließ zu definieren, wer als Jude zu gelten habe. Hinzu kommt, dass als „Ergänzung“ (§3 Reichsbürgergesetz) 13 Rechtsverordnungen erlassen wurden, deren Entrechtungsgehalt über das Reichsbürgergesetz selbst hinausgingen, ohne dass Inhalt, Zweck und Ausmaß dieser Vorschriften auch nur in den Nürnberger Gesetzen angedeutet gewesen wären. --- Dass das Gesetz leere Hülle war und sogar von Hitler in irreführender Form veröffentlicht wurde, steht konkret im Artikel. --- Deine Argumentation ist an rechtsstaatlicher Gesetzgebung orientiert. Es ist jedoch typisch für die NS-Zeit, dass der Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung völlig verschwimmt und letztlich Hitlers Wort als Gesetz gilt. Durch deine Formulierung könnte man schließen, dass der "Gesetzgeber" düpiert wurde, indem die VO den Gesetzestext überdehnt hätten. Die kurze Zeit später erfolgte Erste VO zum RBüG bildet ja nur einen ausgehandelten Kompromiss, der sicher dem Wunsch dieser Versammlung nicht diametral widersprach. --- Nicht erwähnen sollte man alle 13 VO bis 1943 - das war wirklich nicht absehbar. --- Also: Diskussionsbedarf, nicht gleich alles ändern! Holgerjan 18:55, 10. Jan. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Wikisource

Die Texte der Nürnberger Gesetze sind auch auf Wikisource, und ich bin gerade dabei, die maßgeblichen Verordnungen dazu dort einzustellen. Zusätzlich wollte ich einige Gesetzestexte aus dem Jahr 1938 (rund um die Novemberpogrome) dort einstellen, siehe auch s:Nationalsozialistisches Recht und s:Benutzer:Liondancer/Werkstatt/NS-Gesetze. Leider ist die Community dort ziemlich klein und jeder Text soll zweimal korrekturgelesen werden. Kann jemand mal dort mit Korrektur lesen? Danke. --Liondancer 23:17, 3. Mär. 2007 (CET)

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