Naturschutzbeirat
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Der Naturschutzbeirat ist ein beratendes Gremium von ehrenamtlich tätigen fachkundigen Bürgern zur Unterstützung der Naturschutzbehörde nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Ein Naturschutzbeirat existiert auf jeder Verwaltungsebene von Naturschutzbehörden, somit auf Kreis-, Landes und Bundesebene. Benannt werden die Mitglieder durch Naturschutzorganisationen, Jagdverbände und Bauernverbände. Die Auswahl erfolgt nach dem Stand fachlicher Kenntnisse, welche die betreffenden aufgrund eines einschlägigen Berufes oder einer entsprechenden Funktion erwarten lassen. Diese Fachleute sollen unter anderem aus den Bereichen Naturschutz, Landschaftspflege, Biologie, Vegetationskunde, Geologie sowie aus dem Agrar- u. Forstbereich kommen. Berufen werden die Mitglieder auf 5 Jahre durch das zuständige parlamentarische Gremium (Kreistag bzw. Stadtrat, Landtag, Bundestag) auf Empfehlung der Behörde.
Dem Naturschutzbeirat werden die wichtigeren Entscheidungsgegenstände der Naturschutzbehörde vorgetragen und zur Beratung gestellt. Der Beirat kann der Behörde Entscheidungsempfehlungen geben. Er kann auch Aktivitäten der Behörde anregen. Wie weit im Einzelnen die Befugnisse des Beirates gehen, hängt vom Naturschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes ab. So sieht das Thüringische Gesetz zusätzlich einen eigenen Beirat für den Arten- und Biotopschutz vor.
Die Naturschutzbeiräte sind zur Geheimhaltung verpflichtet, da häufig eigentumsrechliche Interessen berührt werden sowie Planungen im Frühstadium besprochen werden.