Niederlage
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Der Begriff Niederlage bezeichnet:
- das Verlieren bei einer Auseinandersetzung, einem Wettbewerb o. ä., häufig beim Sport (Antonyme: Sieg, Erfolg)
- den Ort, an dem eine Brauerei ihr Bier außerhalb ihres Standortes deponiert (lagert), also die nicht-produzierende Zweigstelle
- der Ort, an dem Abbauprodukte außerhalb der Grube zum Weitertransport zwischengelagert werden (z. B. Kohleniederlage)
- das Recht der Niederlage. Dieses erhielten Städte im Hoch- und Spätmittelalter von den landesherrlichen Fürsten ausgestellt. Händler, die durch die an die Städte angrenzenden Regionen ziehen wollten, mussten ihre Waren für eine gewisse Zeit in der Stadt zum Verkauf stellen.
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