Diskussion:Notfrist
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Der Hinweis "Deutschlandlastig" ist überflüssig und irreführend. Der Begriff "Notfrist" ist ein terminus technicus des deutschen Zivilprozessrechts und hat keine Entsprechung in anderen Rechtsordnungen. Die eingeforderte Erweiterung ist nicht zu leisten. --Andrsvoss 07:47, 3. Okt 2004 (CEST)
Da meiner Ansicht nicht widersprochen wird, habe ich den Artikel entsprechend abgeändert. --Andrsvoss 16:06, 6. Okt 2004 (CEST)