Notarkammer
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
In Deutschland ist eine Notarkammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der die im Bereich der Notarkammer ansässigen Notare kraft Gesetzes angehören. Insgesamt gibt es im Bundesgebiet 21 Notarkammern, die jeweils für ein bestimmtes Gebiet, meist ein Bundesland, zuständig sind. Bundesweit sind über 10.000 Notare in den Notarkammern organisiert. Alle regionalen Notarkammern wiederum sind Mitglieder in der Bundesnotarkammer, die ebenfalls eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist.
Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts hat jede Notarkammer öffentlich-rechtliche Befugnisse, etwa im Bereich der Bestellung von Notaren oder im Hinblick auf disziplinarrechtliche Maßnahmen. Dabei arbeiten sie eng mit den jeweiligen Landesjustizverwaltungen zusammen. Daneben sind die Notarkammern auch berufsständische Interessenvertretungen.