Nutzungsdauer
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Nutzungsdauer wird im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaftslehre der Zeitraum bezeichnet, über den ein Wirtschaftsgut betrieblich genutzt werden kann.
Es wird unterschieden zwischen
- geschätzter Nutzungsdauer; hierunter versteht man die geplante Dauer der Nutzung eines Anlagegutes in einem Betrieb. Diese Dauer und der entsprechende Zeitraum ist die Basis für die reguläre Abschreibung des Wirtschaftsgutes. Grundlage für die Ermittlung der Nutzungsdauer bilden Erfahrungswerte, die für die betriebswirtschaftliche Kostenrechnung angesetzt werden. Steuerlich ausschlaggebend und damit für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung maßgebend sind jedoch die sogenannten AfA-Tabellen, in denen die Finanzverwaltung für viele Güter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verbindlich festlegt. Abweichungen von diesen Vorgaben sind nur möglich, wenn eine andere - meist kürzere - Nutzungsdauer nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann. Mit Hilfe der Investitionsrechnung kann die betriebswirtschaftlich optimale Nutzungsdauer bestimmt werden.
- tatsächlicher Nutzungsdauer, die erst nach Beendigung des Nutzungsvorgangs definitiv feststehen kann.
Teilweise wird auch von TBR (time between replacement) gesprochen.
Siehe auch
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |