Oberbürgermeister
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Oberbürgermeister ist der Titel für Stadtoberhäupter größerer Städte.
In größeren Städten Deutschlands (in kreisfreien Städten, großen Kreisstädten sowie großen selbständigen Städten bzw. vielen großen kreisangehörigen Städten) gibt es nicht nur einen Bürgermeister, sondern einen Oberbürgermeister und einen oder mehrere andere, diesem untergeordnete Bürgermeister, sowie für spezielle Themen zuständige Dezernenten. Einzelheiten – wie etwa die Frage, wer den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin wählt – sind je nach Bundesland unterschiedlich und in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt.
In Berlin, Bremen und Hamburg wird der Titel Oberbürgermeister nicht verwendet. Die Leiter der Stadtregierungen heißen dort „Bürgermeister und Präsident des Senats“ (Bremen), „Erster Bürgermeister“ (Hamburg) und „Regierender Bürgermeister“ (Berlin). Allerdings trägt das Stadtoberhaupt Bremerhavens den Titel eines Oberbürgermeisters, da Bremerhaven über die kommunale Selbstverwaltung innerhalb des Stadtstaates Bremen verfügt. In Berlin gab es von 1809 bis 1948 sowie (beschränkt auf Ost-Berlin) von 1948 bis 1991 einen Oberbürgermeister.
In Dänemark heißt der entsprechende Amtstitel Overborgmester. In englischsprachigen Ländern wird der Begriff Lord Mayor verwendet und in Tschechien Primator.
[Bearbeiten] Links
Manfred Krapf, Oberbürgermeister, in: Historisches Lexikon Bayerns
Siehe auch: Liste der deutschen Oberbürgermeister