Obligation (Recht)
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Obligation ist ein Ausdruck in der Rechtsprechung, der auf Schweizer Gesetzgebung basiert. Die Obligation ist eine Verpflichtung, die nach Schweizer Obligationenrecht (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizer Zivilgesetzbuches) aus drei "Handlungen" entstehen kann:
- durch übereinstimmende Willensäusserung (Vertrag)
- durch unerlaubte Handlung (Haftung)
- aus ungerechtfertigter Bereicherung (Rückforderung/Rückerstattung)
In Deutschland ist statt Obligation der Ausdruck Schuldverhältnis gebräuchlich.
[Bearbeiten] Weblinks
- Schweizer Obligationenrecht (komplett in HTML oder PDF)
Zu einer anderen Bedeutung des Wortes "Obligation" siehe Verzinsliche Wertpapiere.
Siehe auch: Obligationenrecht, Schuldrecht, Anspruch
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