Diskussion:Operationelles Risiko
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Der Abschnitt "Definition von operationellen Risiken" ist bestimmt aus irgendeinem Skript abgeschrieben. Das kann so nicht bleiben. Stefan64 15:49, 27. Sep 2005 (CEST)
Das sehe ich auch so. Wie der Text dort steht, ist er aus dem Zusammenhang gerissen. Die Verweise auf den Basler Akkord, die EU-Definition oder die G30-Definition sind ohne weitere Erklärung nicht verständlich. Außerdem gibt es einige Dopplungen zur eingangs erwähnten Definition. Das Literaturverzeichnis ist überdies hoffnungslos veraltet und die einschlägige Quelle zur Basler Definition ist gar nicht vorhanden.
Das sehe ich auch so. Wie der Text dort steht, ist er aus dem Zusammenhang gerissen. Die Verweise auf den Basler Akkord, die EU-Definition oder die G30-Definition sind ohne weitere Erklärung nicht verständlich. Außerdem gibt es einige Dopplungen zur eingangs erwähnten Definition. Das Literaturverzeichnis ist überdies hoffnungslos veraltet und die einschlägige Quelle zur Basler Definition ist gar nicht vorhanden. Gruß, Christian
Ich finde, dass die Definition nicht derartig ausgeschmückt werden braucht. Stattdessen sollte mehr auf Beispiele und Möglichkeiten der Mitigation und Berechnung eingegangen werden. Einen link auf die Basel Seite hab ich mal eingefügt. lg Dani
Ich hab mal angefangen, den Artikel zu verbessern. Hoffe es ist mir gelungen. Vielleicht hat ja sonst noch jemand Ideen. 14. Okt. 2005
[Bearbeiten] operationelles Risiko
Das sehe ich nicht so. Natürlich stimmt jede Defintion mit den Vorausgehenden irgendwie überein. Das MUSS so sein, denn sonst wäre der Inhalt ein anderer.
Neuere Literatur habe ich nicht gefunden, weder hier noch im Netz. Der Sachverhalt scheint insofern klar zu sein.
Ich würde mich lieber um die Sache kümmern, anstatt wilden Vermutungen den Lauf zu lassen.
Das die Seite wohl nur für Fachleute interessatn ist, muss man sich fragen, wo ist die Nullinie? Was kann ich voraussetzen und was muss rein. Hier gibt es sicher unterschiedliche Meinungen. Egentlich wäre diese Diskussion mit einem Link zu lösen.
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Ich finde auch, dass der Artikel noch stark überarbeitet gehört, damit es ein brauchbarer Beitrag wird. Im Literaturverzeichnis habe ich gelöscht: "Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (1997): Management sonstiger Risiken S. 29 ff. Basel September", da dies im Verzeichnis des Basler Ausschusses von Publikationen zum Thema gar nicht angeführt ist - siehe Basel Committee publications relating to operational risk (auf http://www.bis.org/bcbs/publ_10.htm), die grundlegende Publikation des Ausschusses aus 2003 und eine neue Publikation der österreichischen Aufsicht eingefügt.
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Die Definition ist doch OK, es wird Basel II, § 644 zitiert. 17. Jan 2007