Organisationsrecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Organisationsrecht ist das Recht, welches die Schaffung und Organisation von organisatorischen Gebilden zum Gegenstand hat.
Im nationalen öffentlichen Recht sind dies das Staatsorganisationsrecht (oberste Staatsorgane bzw. Verfassungsorgane), das Verwaltungsorganisationsrecht (öffentliche Verwaltung) und das Gerichtsorganisationsrecht (Judikative ohne das Bundesverfassungsgericht).
[Bearbeiten] Siehe auch
- Organ (Recht), Zuständigkeit (Recht), Instanz (Recht), Richtlinienkompetenz, Verwaltungskompetenz, Gesetzgebungskompetenz
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |