Organisierter Markt
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Ein organisierter Markt ist laut Begriffsbestimmung im deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) "ein Markt, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum unmittelbar oder mittelbar zugänglich ist."
Börsen entsprechen in der Regel dieser Definition (wobei zu beachten ist, dass einzelne Börsensegmente, z.B. der Freiverkehr, nicht organisierte Märkte i.S.des WpHG sind), d.h. sie sind durch den Staat (bzw. staatlich anerkannte Stellen) und die Zentralbank überwacht, kontrolliert und im Sinne gesamtwirtschaftlicher Ziele beeinflusst werden. Börsen kommen der mirkroökonomischen Definition eines vollkommenen Marktes nahe.
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[Bearbeiten] Vorteile
Sowohl den Nachfragern als auch den Anbietern von Finanzprodukten auf organisierten Märkten bietet diese Marktform eine Reihe von Vorteilen. Durch die amtliche Überwachung sowie das garantierte regelmäßige Stattfinden vermindert sich für alle Teilnehmer das Risiko durch Manipulation und illegale Geschäfte.
[Bearbeiten] Nachteile
Der Zugang zu den organisierten Märkten ist meist an eine Reihe von Zulassungsvorschriften gebunden wodurch nicht unerhebliche Kosten für Leistungen, Transaktionen, notwendige Öffentlichkeitsarbeit und die hohe Anforderungen an z.B. die Rechnungslegung der gelisteten Unternehmen anfallen. Sofern ein Unternehmen nicht eine kritische Masse erreicht hat, ist es daher oft nicht lohnend am Handel an organisierten Märkten teilzunehmen. Ebenfalls schreckt die mit Rechenlegungspflichten verbundene Offenlegung der Geschäftszahlen etc. einige Unternehmen von der Teilnahme an organisierten Märkten ab.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Quellen
- Wertpapierhandelsgesetz - WpHG