Ortsamt
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Der Begriff Ortsamt bezeichnet in mehreren bundesdeutschen Städten öffentliche Dienststellen auf Stadtteilebene, wobei ein Ortsamt meist für mehrere Stadtteile zuständig ist.
In der Stadt Bremen ist das Ortsamt eine örtliche Verwaltungsbehörde, die Aufgaben eigenständig wahrnimmt. Diese Aufgaben werden per Rechts- und Verwaltungsvorschrift und von Fachbehörden des Senats an die Ortsämter übertragen. In Bremen gibt es 17 Ortsämter (Stand: 2007).
In Hamburg ist das Ortsamt keine eigenständige Behörde, sondern eine dezentrale Dienststelle des Bezirksamts, die aus Gründen der Bürgernähe eingerichtet wurde. Die Hamburger Ortsämter werden durch einen Ortsamtsleiter (politischer Beamter) geleitet. Zu jeden Ortsamt gibt es einen Ortsausschuss, der gemäß den Wahlergebnissen des jeweiligen Bezirks besetzt wird und den zuständigen Ortsamtsbereich abdeckt. In Hamburg gibt es 15 Ortsämter (Stand: 2005).
Ähnlich wird der Begriff in Hamburgs Partnerstadt Dresden verwandt. Gemäß der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsens können in kreisfreien Städten Stadtbezirke als nachrangige Verwaltungsstellen eingerichtet werden. Da der Begriff „Stadtbezirk“ in der Zeit zwischen 1958 und 1991 für die Dresdner Stadtuntergliederungen bereits verwendet worden war, diese fünf Bezirke jedoch sehr große Räume abgedeckt hatten. wollte man bei der Neugliederung Dresdens in kleinere Unterteilungen, mit denen die Einwohner vor Ort sich besser identifizieren konnten, diesen als vorbelastet angesehenen Begriff für das heutige Dresden nicht mehr verwenden. In Dresden gibt es seit 1991 zehn Ortsämter. Weitere später eingemeindete Ortsteile wurden zu Ortschaften zusammengefasst, die gegenüber Ortsämtern über weitreichendere Befugnisse verfügen. Eine Auflistung findet sich im Artikel Dresden.