Parteienstaat
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Als Parteienstaat wird abwertend meist ein Staat bezeichnet, dessen öffentliches und gesellschaftliches Leben überwiegend von Parteien und deren stetigem Streben nach Einflussnahme bestimmt wird.
Die Definitionen sind unterschiedlich, oft werden im Zusammenhang mit dem Begriff Parteienstaat Bezeichnungen wie Beamtenstaat, Bürokratenstaat oder Bananenrepublik gewählt.
Nach dem deutschen Gesetz über die politischen Parteien sind die Parteien dazu berufen, an der Bildung der öffentlichen Meinung mitzuwirken. Leider driften die öffentlich geführten Diskussionen jedoch oft in polemische Diskreditierung der Wahlkampfgegner ab.