Parteiprozess
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Parteiprozess ist nach deutschem Recht ein Zivilprozess, in dem eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist. Parteiprozess ist das Verfahren vor dem Amtsgericht mit Ausnahme des Familiengerichts. Den Parteiprozess können die Parteien selbst oder durch jede prozessfähige Person als Bevollmächtigten führen (§ 79 ZPO).
Gegensatz zum Parteiprozess ist der Anwaltsprozess (§ 78 ZPO), in dem Anwaltszwang besteht.
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |