Parteisatzung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Politische Parteien legen die Grundstruktur ihrer inneren Ordnung in Satzungen, oft auch Statut genannt, nieder. Deutsche Parteien sind dazu nach § 6 des Parteiengesetzes verpflichtet.
Kernpunkte der Satzung sind in der Regel:
- Namen, Kurzbezeichnung, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei
- Aufnahme von Mitgliedern und deren Rechte und Pflichten
- Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder
- Beschlussfassungsvorschriften
- Aufbau der Parteiorgane und Unterorganisationen
- Finanzierungsvorschriften
Gesetz über die politischen Parteien (Deutschland)
Beispiele: