Passivprozess
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Als Passivprozess bezeichnet man ein Gerichtsverfahren aus der Perspektive des Beklagten. Dieser hat den Prozess nicht angestrengt, sondern "erleidet" ihn. Dagegen führt der Kläger einen Aktivprozess.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Erich Theodor Garlichs: Passivprozesse des Testamentsvollstreckers, Konstanz, Hartung-Gorre Verlag 1996
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