Personenfeststellungsverfahren
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Das Personenfeststellungsverfahren (Abkürzung: PFV) ist ein Vorgang bei der deutschen Polizei, der die sichere Identitätsfeststellung einer Person zum Ziel hat.
Dies ist erforderlich bei
- unbekannten Toten,
- bei Personalienverweigerern
- bei Personen, die im Verdacht stehen, falsche Personalien zu führen (z.B. Ausweisfälschung) oder
- bei Personen, die über keinen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.
Hierbei wird u.a. auf erkennungsdienstliche Behandlungen, das Standesamt und andere Behörden zurückgegriffen. Weitere Möglichkeiten sind Befragungen, Durchsuchungen, Gegenüberstellungen, Gutachten und das Einschalten der Medien (selten).
Die Rechtsgrundlagen richten sich entweder nach Polizeirecht, dem Bußgeldverfahrensrecht oder dem Strafverfahrensrecht.
Für die deutschen Polizeien sind zudem die vom Bundeskriminalamt herausgegebenen ED-Richtlinien (Abschnitt 10) maßgeblich.
Die ermittelten rechtmäßigen Personalien werden als sogenannte Führungspersonalien in das System INPOL eingestellt.
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