Diskussion:Pfarrverwaltungsrat
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Aussagen des Artikels treffen keineswegs auf alle deutschen Diözesen (oder gar auf die katholische Kirche insgesamt) zu. Die Regelungen sind von Bistum zu Bistum recht unterschiedlich. Es sollte im Artikel klar vermerkt werden, für welchen Bereich die Angaben gelten. -- 62.180.196.155 21:29, 6. Jul 2006 (CEST)
Für die Unterscheidung zwischen dem Kirchenvorstand und dem Pfarrgemeinderat gilt es zu berücksichtigen, dass ersterer allein Organ der juristischen Person Kirchengemeinde ist, während letzterer lediglich ein pastorales Beratungsgremium darstellt, dessen Kompetenzen sich aus dem Kirchenrecht ergeben. Aus diesem Grund kann kein wirkliches Hierarchieverhältnis zwischen Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat, wie gegenwärtig im Artikel formuliert, konstruiert werden.
In Österreich gibt es überhaupt keinen Pfarrverwaltungsrat, dort werden alle Aufgaben vom Pfarrgemeinderat erfüllt.