Pflegezeit (Arbeitsfreistellung)
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Die Pflegezeit soll Arbeitnehmern gestatten, für eine begrenzte Zeitdauer eine Auszeit zu nehmen oder in Teilzeit zu arbeiten, um Angehörige zu pflegen, ohne dadurch den Arbeitsplatz zu gefährden.
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[Bearbeiten] Deutschland
Einem Konzept der Bundesregierung zufolge soll ein Anspruch auf Arbeitsfreistellung oder Teilzeit für bis zu sechs Monate für die Pflege von Angehörigen - auch Schwiegereltern oder Lebenspartnern - bestehen, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um maximal weitere sechs Monate. Ähnlich der Elternzeit für die Kindererziehung soll die Pflegezeit es erlauben, Zeit für familienbezogene Tätigkeiten zu nehmen, und dabei durch einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung den Arbeitsplatz zu wahren. Die zeitliche Begrenzung soll sicherstellen, dass die Betreuung durch Familienangehörige die Betreuung durch professionelle Pfleger oder Pflegeheime nicht ersetzt, sondern dem akuten Pflege- oder Krankheitsfall oder auch der Sterbebegleitung vorbehalten bleibt. Die Pflegezeit soll auf Pfegebedürftige (mindestens Pflegestufe I) beschränkt sein. Der Anspruch soll nur in Betrieben mit mindestens 15 Angestellten gelten und eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit voraussetzen; der Arbeitgeber soll aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen können. [1][2]
Experten der Bundesregierung zufolge soll die Einführung der Pflegezeit soll zu einer Entlastung der Pflegeversicherung führen, da die Zahlungen bei häuslicher Pflege geringer sind als bei stationärer Pflege [1][2]. Das Konzept wurde bereits im Sommer 2006 im Kontext der geplanten Pflegereform diskutiert [3].
Das Konzept wurde auf der Grundlage von Vorschlägen des Sozialverband Deutschland (SoVD), die auf eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege zielen [4][5]. Eine ähnliche Initiative wurde am 7. Juli 2006 als saarländischer Entschließungsantrag dem Bundesrat vorgelegt [6].
[Bearbeiten] Weitere Staaten
Frankreich kündigte Juli 2006 eine dem deutschen Entwurf ähnliche Regelung an [6].
Unabhängig von familienbezogenen Ansprüchen besteht in den Niederlande ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung unter bestimmten Umständen; ein ähnlicher Anspruch ist auch durch das deutsche Teilzeit- und Befristungsgesetz festgelegt.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Referenzen
- ↑ a b Bundesregierung plant offenbar Pflegezeit, ZDFheute, 5.11.2006 (abgerufen am 9.11.2006)
- ↑ a b Auszeit für Pflegezeit, n-tv, 5.11.2006 (abgerufen am 9.11.2006)
- ↑ Rechtsanspruch auf Pflegezeit, n-tv, 19.8.2006 (abgerufen am 9.11.2006)
- ↑ Gesetzesentwurf des Sozialverband Deutschland (SoVD) für ein Pflegegesetz, 12.6.2006 (abgerufen am 9.11.2006)
- ↑ SoVD legt Entwurf für ein Pflegezeitgesetz vor, SoVD, 12.6.2006 (abgerufen am 9.11.2006)
- ↑ a b SoVD begrüßt saarländische Initiative zur Pflegezeit, SoVD, 7.7.2006 (abgerufen am 9.11.2006)