Phantomschaltung
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Unter Phantomschaltung versteht man in der Nachrichtentechnik ein Verfahren zur Erhöhung der Anzahl von Sprechkanälen in Fernkabeln. Hierzu werden die Sprechströme der Phantomkreise zusätzlich in den Doppeladern, den so genannten Stämmen, übertragen. Die Trennung der Sprechkreise erfolgt durch den Einsatz hochwertiger NF-Fernleitungsübertrager an den Enden der Übertragungsstrecke. Es wird je ein Phantomkreis (genannt Vierer) aus zwei Stämmen (= zwei Doppeladern) gewonnen, aus vier Stämmen ein Achter u.s.w.
Aufgrund dessen, dass ein vollkommen symmetrischer Aufbau der Übertragungsanordnungen nicht erreichbar ist, werden für Sprechkanäle nur Stamm und Vierer verwendet.
Durch die Einspeisung der Phantomsprechströme in die Sekundärmitten der Leitungsübertrager wird erreicht, dass sich die magnetischen Wirkungen aufheben und die Phantomströme auf den Primärseiten der Stämme keine Spannung induzieren. Eine hohe Symmetrie der Anordnung vorausgesetzt, kommt es zu keiner gegenseitigen Beeinflussung der Kanäle.
Das Verfahren der Phantomschaltung wurde meist zwischen Vermittlungsstellen des Telefonnetzes angewandt. Heutzutage wird das Verfahren nicht mehr verwendet.