Polnische Verfassung
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Die polnische Verfassung wurde am 2. April 1997 von Sejm und Senat (Nationalversammlung) verabschiedet und am 25. Mai 1997 vom polnischen Volk per Volksabstimmung angenommen. Sie ist seit dem 17. Oktober 1997 in Kraft.
Ihr Vorgänger waren die "Kleine Verfassung" von 1992 und die Verfassung von 1952. Die "Kleine Verfassung" ermöglichte ein ordnungsgemäßes Funktionieren des polnischen Staates in der Zeit zwischen 1990 und 1997.
Die polnische Verfassung besteht aus dreizehn Kapiteln und 243 Artikeln. Besondere Aufmerksamkeit ist dem zweiten Kapitel zu widmen. Die polnische Verfassung garantiert die Wahrung aller Rechte, die standardgemäß in einem demokratischen Rechtsstaat gelten. Diese umfassen die Grundfreiheiten und persönliche, politische wirtschaftliche, soziale und kulturelle Freiheiten und Rechte.
Im vierten Kapitel werden die Kompetenzen der polnischen Parlamentskammern, Sejm und Senat, verankert. Im Kapitel sechs und sieben befinden sich detaillierte Vorschriften über die Stellung des polnischen Staatspräsidenten und der polnischen Regierung.