Prüfungsausschuss
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel oder Abschnitt weist inhaltliche Lücken auf.
Hilf Wikipedia, indem du die fehlenden Informationen recherchierst und einfügst! |
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel auf den QS-Seiten eingetragen wurde: Und was ist mit allen anderen Prüfungsschüssen? Viel zu einseitig aus der Universitätsperspektive, HWK, IHK, Bootsführerschein, Segelschein... Google bringt viele Prüfungsausschüsse. --EvaK Post 16:43, 21. Apr 2006 (CEST)
Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus Mitarbeitern einer Universität, die nicht alle notwendig Professoren sein müssen. Er entscheidet über die Zulassung zur Zwischenprüfung und zur Abschlussprüfung, sowie über die Anerkennung von Leistungsnachweisen.
Um eine Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung zu bestehen muss man einige Leistungsnachweise erbringen. Oft schreibt die Prüfungsordnung nur sehr vage vor, was zulässig ist, und was nicht. Der Prüfungsausschuss muss dann eine Einzelfallentscheidung treffen. Selbst, wenn die Prüfungsordnung klar zu Ungunsten des Antragstellers aussagt, muss dennoch eine begründete Einzelfallentscheidung getroffen werden, diese kann auch zugunsten des Antragstellers ausfallen, es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.