Preußisches Abgeordnetenhaus
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Das Preußische Abgeordnetenhaus war die bis 1918 nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählte zweite Kammer des durch die oktroyierte preußische Verfassung vom 31. Januar 1850 eingerichteten preußischen Landtags.
Die erste Kammer nannte sich Preußisches Herrenhaus und war durch den König beschickt.
Lange bestimmte im Abgeordnetenhaus eine liberale Mehrheit. Doch aufgrund des fehlenden Rechtes der Wahl und Abwahl des Ministerpräsidenten unterlag diese Mehrheit im preußischen Verfassungskonflikt dem mit der Lückentheorie argumentierenden Otto von Bismarck.
Mehrere Versuche, das Wahlrecht zu reformieren, wurden stets vom Herrenhaus abgeschmettert, weswegen das Dreiklassenwahlrecht, bei seiner Einsetzung noch eines der fortschrittlichsten Europas, bis 1918 relativ unverändert bestehen blieb und die Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus zunehmend undemokratischer machte. So saßen bis zum Ende des Kaiserreichs beispielsweise gerade einmal 13 SPD-Abgeordnete im Abgeordnetenhaus (gegenüber einer Zahl von weit über 100 im Reichstag bei nahezu gleichem Wahlergebnis).