Diskussion:Privathaftpflichtversicherung
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[Bearbeiten] Zusatz
Entschuldigung für den Zusatz, ich weiß es nicht besser.--Roomsixhu 02:52, 30. Mai 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Unklar
Was bedeutet:
(Achtung : es muß der Schädiger bekannt sein und ein Titel gegen ihn erwirkt werden.)
Evtl. ein Link auf eine passende Seite? Mir sagt das gar nichts.
Ein Schädiger ist der, der den Schaden gemacht hat, und einen Titel kriegen wir (ich) immer zugeschickt, wenn die Gegenpartei zu Gericht gegangen ist und dort etwas erwirkt hat, daß der Anspruch auf (meistens Geld) gerechtfertigt ist und sie das Geld von mir eingefordern können und ich in den Bankrott getrieben werden kann. Vor allem wichtig ist , daß eventuelle Verjährungsfristen, die ich anführen könnte, dann keine Bedeutung haben und der Anspruch dann sehr sehr lange weiterbesteht. Meist wegen drohender Verjährung geht mein Gegner auch vor Gericht. Bis dahin finde ich die Gebühren recht moderat. Privatinsolvenz hingegen ist teuer (ca. 1500,-) und langwierig (6 Jahre). Dies ist so ungenau, weil es nur praktische Erfahrung ist. Vielleicht hilft es ein wenig. Oft vergessen die, die vor Gericht gezogen sind auch den Gerichtsvollzieher zu bezahlen, wenn sie das Geld von mir haben. Das kann mir dann nochmal Ärger machen, wenn ich über meine Unterlagen keinen Überblick habe. --Roomsixhu
Dann handelte es sich bei obigem "Titel" um einen Vollstreckungstitel? Wenn ja, könnte man den doch im Artikel verlinken? Wenn nein, dann wäre evtl. eine neue Seite nötig? Könnte man dann unter Titel anlegen.