Primärkasse
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Eine Primärkasse (primärer Träger) ist in Deutschland eine Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu den bei der Gründung der Sozialversicherung durch Bismarck festgelegten berufsständischen Pflichtversicherungen gehörte. Primärkassen stehen im Gegensatz zu den Ersatzkassen.